Mitgliedschaft

Ihre Mitgliedschaft in unserem Verein sichert Ihnen Vorteile, wie sie Ihnen nur eine der mitgliederstärksten Alzheimer-Gesellschaften Deutschlands bieten kann.

Hier erfahren Sie,

Kostenlose Leistungen und Vergünstigungen für Mitglieder:

Mitglied können werden:

  1. Personen
    Unsere Mitglieder sind zumeist Bürger, die einen persönlichen Bezug zum Thema Demenz haben. Sie fördern unsere Arbeit mit 50 € jährlich und haben volles Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
    Ihre Mitgliedschaft können Sie sofort mittels unseres Offine-Formulars beantragen. Bitte drucken Sie sich dieses Formular – eine PDF-Datei – aus, füllen Sie es anschließend von Hand aus und senden Sie es dann konven­tionell per Briefpost an uns.
  2. Körperschaften
    Körperschaften (Firmen, Vereine etc.) die einen professionellen Bezug zum Thema Demenz haben, können zu einem Jahresbeitrag von 300 € ebenfalls Mitglied werden. Damit unsere Arbeit nicht von Fremdinteressen beeinflusst wird, erhalten diese allerdings kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Bei Interesse schreiben Sie uns am besten eine Email.

Mitglieder werben Mitglieder
Wir freuen uns, wenn Sie im Freundes- und Familienkreis nach Förderern der Alzheimer Angehörigen-Initiative e.V. Ausschau halten.

Beispiel: Unser Mitglied Joachim Meyer aus Berlin-Zehlendorf fragte bei seiner Apotheke nach, in der er regelmäßig die teuren Medikamente für seine Frau kauft. Der Apotheker der Eichen-Apotheke zeigte sich aufgeschlossen und unterschrieb einen Mitgliedsantrag


Hilfe bei Anträgen

Wir unterstützen Sie z.B. bei

  • der Beantragung eines Pflegegrades
  • der Beantragung von zusätzlichen Betreuungsleistungen
  • der Beantragung der Verhinderungspflege
  • der Beantragung eines Schwebefhindertenausweises
  • der Erstellung einer Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht und einer Patientenverfügung

Unterstützung bei Widersprüchen

  • gegen eine Fehleinstufung oder gar Ablehnung einer Pflegestufe bzw. eines Pflegegrades
  • gegen die Ablehnung zusätzlicher Betreuungsleistungen
  • gegen die Ablehnung der Verhinderungspflege

Abrechnung mit den Pflegekassen für Leistungen nach §§ 39, 45 SGB XI

Mittels einer Abtretungserklärung brauchen Sie für die Einzel- und/oder Gruppenbetreuung nicht in Vorkasse zu treten. Wir rechnen dann direkt mit den Pflegekassen ab.

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