Kooperationen


Handshake
Unsere „Kooperationen“ sind:

  • individuell gestaltete Vereinbarungen der Zusammenarbeit,
  • in der beide Seiten verbindlich Pflichten zum gegenseitigen Nutzen erfüllen
  • i.d.R. die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Vergrößerung der Spannweite
  • ohne dass wegen der vereinbarten Zusammenarbeit nennenswert Geld zwischen den Kooperationspartnern fließt.
    Hinweis: "nennenswert" soll heißen: Eventuelle Zahlungen in die eine oder andere Richtung, etwa in Gestalt von Mitgliedsbeiträgen, werden als nicht nennenswert erachtet; dagegen sind Zahlungen insbesondere für erbrachte Sach- oder Dienstleistungen durchaus nennenswert (der vermeintliche Kooperationspartner ist dann halt schlicht ein Zulieferer bzw. Dienstleister).

Wir betrachten die

als für uns verbindliche externe Anforderungen, die somit integraler Bestandteil unseres Qualitätsmanagemetsystems geworden sind.
Als Rahmenbedingungen für Kooperationen erachten wir es als wichtig:

 

  • die gegenseitige Anerkennung und Wertschätzung
  • personelle Ressourcen auf beiden Seiten
  • Transparenz durch präzise, gezielte und aktuelle Informationen
  • definierter Nutzen der Kooperation für beide Seiten
  • gleichberechtigte Kommunikation
  • klare Rollenverteilung
  • stabile Infrastruktur und Finanzen


Vor diesem Hintergurnd unterscheiden wir Kooperationspartner wie folgt:


Nicht unerwähnt bleiben sollen

  1. Zusammenarbeit
  2. Dachorganisationen
  3. Förderer


    Keine Kooperationspartner sind dagegen:

  4. Wirtschaftsunternehmen als Leistungsnehmer,
    die sich aber u.U. selbst als Sponsoren bzw. Zuwendungsgeber verstehen.
  5. Körperschaften die als juristische Person Fördermitglied sind,
    die Mitarbeiter eines Wirtschaftunternehmens sind, das die gleiche Zielgruppe bedient, wie die AAI
  6. Einzelpersonen,
    die Mitarbeiter eines Wirtschaftunternehmens sind, das die gleiche Zielgruppe bedient, wie die AAI


1. Zusammenarbeit

Berliner Pflegestützpunkte unter der Trägerschaft der AOK und der Siemens Betriebskrankenkasse

  • Charlottenburg-Wilmersdorf, Zillestr. 10
  • Friedrichshain-Kreuzberg, Mehringplatz 15
  • Marzahn-Hellersdorf, Janusz-Korczak-Str. 11
  • Mitte, Karl-Marx-Allee 3
  • Neukölln, Donaustr. 89
  • Pankow, Hauptstr. 42
  • Steglitz-Zehlendorf, Clayallee 342
  • Tempelhof-Schöneberg, Pallasstr. 25
  • Treptow-Köpenick, Hans-Schmidt-Str. 16-18
  • Spandau-Siemensstadt, Rohrdamm 83

Kranken-/Altenpflegeschulen, die Auszubildende als Praktikanten für unsere Betreuten Urlaube zur Verfügung stellen

  • ECOLEA Private Berufliche Schule (Stralsund)
  • Vivantes Institut für berufliche Bildung im Gesundheitswesen (Berlin)

Körperschaften, die uns stundenweise Räume für unsere fachlich geleiteten Angehörigengesprächsgruppen mit Betreuungscafé, Betreuungsgruppen und/oder Alzheimer-Tanzcafés zur Verfügung stellen

  • Albatros e.V.
  • Bezirksamt Spandau
  • Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
  • Evangelisches Geriatriezentrum Berlin gGmbH (EGZB)
  • Gerontopsychiatrische Tagesstätte Neukölln
  • Nachbarschaftsheim Mittelhof e.V.
  • Volkssolidarität LV Berlin e.V.
  • Seniorenfreizeitstätte Hans-Rosenthal-Haus
  • Seniorenzentrum Haus Havelblick GmbH

Sonstige Kooperationspartner mit derzeit noch eher informeller Zusammenarbeit

  • Akademie für Fort- und Weiterbildung am EGZB
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Wegweiser Demenz“
  • Crossmed GmbH (erstellte für uns kostenlos den bundesweit gestreuten Patientenratgeber Freude erleben - trotz Alzheimer)
  • Privat-Ambulanz für Gedächtsnisstörungen (EGZB)
  • Fachstelle für pflegende Angehörige, insbesondere bei der Durchführung der Woche der pflegenden Angehörigen 2013 bis 2015
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2. Dachorganisationen

Denkbar wäre freilich auch, dass wir uns in regionalen Zusammenschlüssen innerhalb Berlins einbringen, etwa in den Geriatrisch-Gerontopsychiatrischen Verbünden (GGV) oder den diversen Projekten "demenzfreundliche Kommune" (DfK). Da es aber in jedem der 23 Berliner Bezirke einen GGV gibt und ca. 10 DfK-Projekte/-Organisationen würden wir uns bei einer Mitwirkung bei all diesen Zusammenschlüssen voraussichtlich - zu Lasten unseres satzungsgemäßen Leistungsversprechens - hoffnungslos verzetteln. Deshalb haben wir uns entschlossen, exemplarisch nur je einem GPV-nahen und einem DfK-Verein beizutreten:

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3. Förderer

Unsere Zuwendungsgeber waren in 2009:

  • Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
  • Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Berlin
  • Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.V.
  • Krankenkassen (Pauschal- und Projektförderung)
  • Deutsche Alzheimer-Gesellschaft e.V.
  • Amts- und Landgericht Berlin (Zuwendungen aus Geldauflagen)
  • Landesbank Berlin/Berliner Sparkasse (PS-Sparen)
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4. Wirtschaftsunternehmen als Leistungsnehmer

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Die AAI hat 2012 ca. 1,6 % ihrer Einnahmen durch Geschäftsbeziehungen zu Wirtschaftsunternehmen erzielt und zwar durch Aussteller, bei unserem 14. Alzheimer-Symposium, die für ihren Präsentationsstand ein Entgelt in unterschiedlicher Höhe gezahlt haben.
Den größten Beitrag leisteten dabei bis einschließlich 2010 die Firmen Eisai und Pfizer, die die ersten Alzheimer-Symposien allein finanzierten und seinerzeit von uns als "Hauptsponsoren" bezeichnet wurden. In der Tat wies die Eisai GmbH die AAI für 2010 auch als Zuwendungsnehmer aus.
Nach der in den uns anerkannten Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen enthaltenen Definition (Unter Sponsoring ist dabei die Gewährung von Geld, geldwerten Vorteilen, Sachzuwendungen oder ideeller Unterstützung durch Unternehmen zur Förderung der Alzheimer-Gesellschaft zu verstehen, wenn damit auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens verfolgt werden.) gelten die erzielten Entgelte gleichwohl als Sponsoring obwohl für auf diese Weise erzielte Einnahmen MWSt zu entrichten wäre, würden sie 17.500 € überschreiten.
Da wir die Bereitstellung von Ausstellungsfläche auf einer von uns organisierten, gut besuchten Veranstaltung in Rechnung stellen, verbuchen wir die erzielten Einnahmen entsprechend dem Steuerrecht als Entgelte.
Für das am 07.11.14 stattfindende 16. Alzheimer-Symposium konnten wir nur ein Pharma-Unternehmen als Aussteller gewinnen und zwar die Lilly Deutschland GmbH, die ihrerseits Wert darauf legt, dass ihre Standgebühr in Höhe von 700 € als Sponsoring ausgewiesen wird, was wir hiermit tun.
Um auch in diesem Zusammenhang die gebotene Transparenz zu gewähren, nennen wir nachfolgend die Körperschaften, die hier mit einem Präsentationsstand vertreten sein werden: Diese zahlen - einschließlich der Lilly Deutschland GmbH - Entgelte in Höhe von insgesamt 10.950 €:

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5. Körperschaften die als juristische Person Fördermitglied sind

Bei Zahlung eines erhöhten Jahresbeitrags können auch Unternehmen Fördermitglied der AAI werden.
Sie haben - ebenso wie natürliche Personen, die Fördermitglied der AAI sind - laut Satzung kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung, wohl aber Mitspracherecht, etwa bei der Frage um Veränderungen bezüglich der Hilfsangebote der AAI.
Folgende Körperschaften haben derzeit den Status des Fördermitglieds der AAI erlangt:

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6. Einzelpersonen, die Mitarbeiter eines Wirtschaftunternehmens sind, das die gleiche Zielgruppe bedient, wie die AAI

Einzelpersonen betrachten wir unabhängig von ihrer Firmenzugehörigkeit als allein für ihr Handeln verantwortlich. Sofern sie Funktionsträger bei uns sind, zählt die persönliche Überzeugungskraft und Sachkompetenz - nicht die Firmenzugehörigkeit.

  • Pharmaunternhmen:
    • Lilly Deutschland GmbH
  • ambulante und/oder stationäre Altenhilfeeinrichtungen:
    • advita Pflegedienst GmbH
    • Alexianer-Holding
    • Alzheimer Therapiezentrum Ratzeburg
    • Curanum Seniorenpflegezentrum Boothstraße
    • DOMICIL Seniorenpflegeheime
    • Evangelisches Geriatriezentrum Berlin gGmbH
    • Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gGmbH - KEH
    • FSE Pflegeeinrichtung gGmbH
    • Fugger-Klinik SRG - Senioren Residenz GmbH
    • KATHARINENHOF® am Dorfanger
    • Pflege Management Gesundheit - PMG GmbH
    • Pflegestation Meyer & Kratzsch GmbH & Co. KG
    • Pflegedienst Schönholzer Heide GmbH
    • Pro Seniore Residenz Vis à vis der Hackeschen Höfe
    • Senioren-Stiftung Prenzlauer Berg
    • Senioren-Wohnpark Kyritz GmbH
    • St. Elisabeth Diakonie gGmbH
    • Villa Grüntal Wohngemeinschaften für Senioren
  • sonstige:
    • Akademie für berufliches Training
    • Verein zur Förderung altersgerechten Wohnens - FAW e.V.
    • Pflegestützpunkte Berlin
    • Alpenland Pflegeheime Berlin GmbH Co. KG
    • Bornemann AG
    • DOMICIL-Seniorenpflegeheim Baumschulenweg GmbH
    • DOMICIL-Seniorenpflegeheim Müllerstraße GmbH
    • DOMICIL-Seniorenpflegeheim Residenzstraße GmbH
    • Domizil Alt-Mariendorf hesena Care GmbH
    • Domizil am Gartenplatz hesena Care GmbH
    • Ev. Pflegeheim Lutherstift gGmbH
    • Katharinenhof am Dorfanger
    • Senioren-Wohnpark Kyritz GmbH
    • Seniorenzentrum Mathildenhof
    • Senioren- und Therapiezentrum Haus Havelblick GmbH
    • Verein zur Förderung altersgerechten Wohnens e.V. (FaW e.V.)
    • Das hauptberufliche Tätigkeitsfeld unserer Vorstandsmitglieder nennen wir bei der Darstellung unserer Mitarbeiter
    • Das hauptberufliche Tätigkeitsfeld unserer online-Berater nennen wir auf der entsprechenden Seite unter "... stellt sich Ihnen vor"
    • Darüber hinaus gibt es einige wenige Mitglieder, die nicht zu den genannten Gruppen gehören und auch sonst keine aktive Rolle in der AAI einnehmen. Neben dem Fördermitglied Dr. Lutz Eggert (Pharmareferent) weist die Eisai GmbH einen weiteren Mitarbeiter als ordentliches AAI-Mitglied aus. Von dem Pharmaunternehmen Merz ist eine Mitarbeiterin zugleich als pflegende Angehörige Mitglied unserer Internet-Selbsthilfegruppe AlzFor-AAI.
    • Von weiteren Mitgliedern ist uns zumindest eine mögliche Überschneidung persönlicher und beruflicher Interessen nicht bekannt.